Finanzen

Geld 2026: Was jetzt auf Sie zukommt

Ob Steuern, Sozialabgaben oder Zuschüsse vom Staat – jetzt gelten für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zahlreiche neue Regelungen rund um ihr Geld 2026.

Eine goldene Zahl 2026 ist auf goldenen Münzstapeln platziert, im Hintergrund ist ein goldener Chartverlauf zu sehen als Symbolbild für Geld 2026

08.01.2026

Gute Nachrichten vorweg. Ab diesem Jahr gilt ein erhöhter Grundfreibetrag von 12.348 Euro bei der Einkommensteuer. Der Bankenverband teilt mit: „Wer als unverheiratete Einzelperson bis zu dieser Summe im Jahr verdient, zahlt gar keine Einkommensteuer, wer mehr verdient, muss nur Steuern für den Teil des Einkommens zahlen, der über dem Grundfreibetrag liegt.“ Übrigens: Dieser Grundfreibetrag kommt auch zum Tragen, wenn Eltern ihren Kindern Vermögen zur Anlage übertragen – wenn diese über keine weiteren Einkünfte verfügen. Es sollte vor einer solchen Transaktion jedoch besser zunächst eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater konsultiert werden.

Neue Soli-Grenze

Eine minimale Verbesserung gilt beim Geld 2026 für gut Verdiende beim Solidaritätszuschlag. Der wurde bisher bereits ab einer Einkommensteuersumme von 19.950 Euro erhoben, ab diesem Jahr liegt die Grenze bei 20.350 Euro.

Mehr Geld für Eltern

Eltern fahren seit dem 1. Januar etwas besser: Das Kindergeld stieg mit dem Jahresbeginn auf einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind. Der Bankenverband hat nachgerechnet: „Das sind 48 Euro mehr im Jahr pro Kind.“ Der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls hochgesetzt. Statt der bisherigen 6.672 Euro beträgt er nun 6.828 Euro – 3.414 Euro je Elternteil. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.464 Euro je Elternteil.

Mehr für Pendler

Wer mit dem Auto, der Bahn oder per Fahrrad zum Arbeitsplatz fährt oder dorthin läuft, kann die Pendlerpauschale ansetzen. Die betrug bisher 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Letzterer Betrag gilt nun für die gesamte Strecke. Kritiker bemängeln, dass auch dies nicht die tatsächlichen Kosten abdecke.

Anreiz für längere Berufstätigkeit

Ab diesem Jahr gilt die neue Aktivrente. Rentnerinnen und Rentner dürfen – in sozialversicherungpflichtigen Jobs – 2.000 Euro pro Monat dazuverdienen, Selbstständige dürfen von diesem Privileg also nicht profitieren. Übrigens: Die Minijob-Grenze, also die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, steigt 2026 von 556 Euro auf 603 Euro, informiert die Deutsche Rentenversicherung über eine von mehreren Neuerungungen seit dem Jahreswechsel. Grund hierfür ist die Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns: Dieser steigt 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro und damit auch die Minijob-Grenze.

Gesundheit wird teurer

Während das neue Jahr auf der steuerlichen Seite einige – überschaubare – Erleichterungen bringt, schlägt der Gesetzgeber bei den Sozialabgaben mächtig zu. So teilte die Bundesregierung mit: „In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. 2025 waren es noch 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. 2025 waren es noch 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.“ Damit wird mehr Beschäftigten der Wechsel in die private Krankenversicherung verwehrt. Für viele ärgerlich – zumal annährend die Hälfte der 93 gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,23 Prozentpunkte auf 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erhöhten.

Nachteile für gut Verdienende

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze ebenfall heraufgesetzt – auf 8.450 Euro im Monat. Im vergangenen Jahr galt noch ein Satz von 8.050 Euro im Monat. Die Erklärung der Bundesregierung, warum die Maßnahme nötig sei: „Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken. Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben. Gleichzeitig würde das Absicherungsniveau für Besserverdienende sinken: Sie erhielten trotz steigender Löhne geringere Rentenansprüche. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.“ Bei den bescheidenen Aussichten für die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung dürften dies viele gut Verdienende als eher schwachen Trost empfinden.

Neue Grundsteuer wird fällig

Seit vergangenem Jahr gelten die neuen Grundsteuerregelungen. Vermieter können jetzt in der Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter die vielfach höhere Steuer umlegen. Auch die Klimaabgabe – CO2-Steuer – steigt und belastet damit etliche Eigentümerinnen und Mieter mit Mehrkosten. Denn diese Steuer müssen beide Seiten – je nach energetischem Zustand einer mit fossilen Energieträgern geheizten Wohnung – tragen. Der ADAC hat die detaillierten Vorgaben aufgelistet.

Geld 2026: Fiskus schröpft Fondssparer

Nicht neu, aber gerade bei vielen Börsenneulingen wenig bekannt: Die Vorabpauschale, die der Fiskus bei zahlreichen, insbesondere thesaurierenden, Fonds und ETFs jährlich abkassiert. Der Fondsbranchenverband BVI erklärt: „Viele Fondssparer werden Anfang 2026 eine Abbuchung mit dem Hinweis ‚Fondsbesteuerung’ auf ihrem Konto entdecken: Das ist die Steuerzahlung auf die sogenannte Vorabpauschale. Mit der Vorabpauschale, einem fiktiven steuerlichen Ertrag, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Fondsanleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Praktisch handelt es sich also um die vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen von Fonds. Sie wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile verrechnet.“

Die Höhe der Vorabpauschale berechnet sich aus einer komplizierten Formel unter Berücksichtigung der Art und der Wertentwicklung des Fonds und des von der Bundesbank ermittelten aktuellen Basiszinses. Wichtig zu wissen: Die Banken buchen die Pauschale fürs Finanzamt nicht aus dem Fondsvermögen, sondern von den Verrechnungskonten der Anlegenden ab. Die sollten deshalb gedeckt sein. Und gedeckte Konten wären ja generell wünschenswert rund ums Geld 2026.