Die Diskussion ist alt, aber gerade hochaktuell: Die Bundesregierung will die Krankschreibungsregeln verschärfen. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Krankheitstag vorliegen müssen, die telefonische Krankschreibung soll entfallen. Arbeitgeberverbände begrüßen den Schritt ausdrücklich – für Unternehmen wäre er ein Instrument gegen Kurzausfälle, wenn auch mit Mehraufwand für Arztpraxen und Personalabteilungen.
Die Rechtslage heute
Aktuell gilt: Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gesetzlich erst ab dem vierten Krankheitstag vorzulegen. Arbeitgeber dürfen schon jetzt verlangen, dass sie früher vorgelegt wird – diese Möglichkeit wird in der Praxis aber kaum genutzt. Beschäftigte erhalten ab dem ersten Krankheitstag sechs Wochen volle Lohnfortzahlung; das Attest ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und späteren Krankengeldbezug
Was die Koalition plant
Union und SPD haben sich im Rahmen ihres Reformpakets darauf geeinigt, die Attestpflicht per Gesetz auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen und die telefonische Krankschreibung – seit Ende 2023 für bis zu fünf Kalendertage möglich – abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz begründete das direkt mit Blick auf die Wirtschaft: "Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch." Zusätzlich soll die Strafe für unrichtig ausgestellte AU-Bescheinigungen verschärft werden. Wichtig für Unternehmen: Die Neuregelung verpflichtet nicht zwingend zum sofortigen Arztbesuch – eine rückwirkende Krankschreibung für bis zu drei Tage bleibt in Ausnahmefällen möglich, ebenso können Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge weiterhin abweichende Regelungen enthalten. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Arbeitgeber begrüßen den Schritt, Kritik kommt von Gewerkschaften und Ärzten
BDA-Präsident Rainer Dulger begrüßte die Pläne ausdrücklich: Die Koalition reagiere damit "zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand" – eine Formulierung, die den Kern der Debatte aus Unternehmenssicht trifft. Gewerkschaften wie IG Metall und ver.di sowie Ärzteverbände kritisieren dagegen eine drohende Überlastung der Praxen und eine "Misstrauenskultur" gegenüber Beschäftigten. Die Krankenkassen selbst verweisen darauf, dass ein Teil des gemessenen Anstiegs – 2025 lag der Krankenstand bei AOK-Versicherten bei 23,3 Tagen, 2017 noch bei rund 19 Tagen – auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2022 zurückgeht, die schlicht mehr Fälle statistisch erfasst als zuvor.
Was das für Unternehmen bedeuten würde
Für Betriebe mit angespannter Personaldecke wäre die frühere Attestpflicht ein Instrument gegen unbelegte Kurzausfälle – ein Punkt, den Arbeitgeberverbände klar unterstützen. Gleichzeitig drohen mehr Arztbesuche allein zur Bescheinigung und zusätzlicher bürokratischer Aufwand in der Personalabteilung, sollte sich die Kritik der Ärzteschaft an überlasteten Praxen bewahrheiten.
Was Unternehmen heute schon tun können
Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung bleibt die Attestpflicht ab dem ersten Tag die Ausnahme, nicht die Regel – obwohl Arbeitgeber sie längst per Weisung, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung verlangen dürften. Wer als Unternehmen schon jetzt handeln will, muss dafür keine Gesetzesänderung abwarten.
Faktenkasten
- Aktuell: Attest gesetzlich erst ab dem vierten Krankheitstag.
- Attest ab Tag 1: schon heute zulässig, wenn der Arbeitgeber das verlangt.
- Geplant: gesetzliche Attestpflicht ab Tag 1, Wegfall der telefonischen Krankschreibung.
- Ausnahme bleibt möglich: rückwirkende Krankschreibung bis zu drei Tage.
- Status: politischer Koalitionsbeschluss, noch kein Gesetzentwurf.
- Arbeitgeberseite (BDA) begrüßt die Pläne, Gewerkschaften und Ärzteverbände kritisieren sie..
Für Unternehmen bleibt die Botschaft doppelt: Schon heute lässt sich die Attestpflicht per Weisung verschärfen. Sollte die Koalition ihren Plan umsetzen, würde aus einer betrieblichen Option ein gesetzlicher Standard – unterstützt von Arbeitgeberverbänden, aber begleitet von Warnungen vor mehr Bürokratie und überlasteten Praxen.