1. Eigenkapital: Die Basis jeder Finanzierung
Ein gewisser Eigenmittelanteil ist bei jeder Finanzierung unerlässlich – nicht nur als Risikopuffer, sondern auch als Signal für die eigene Ernsthaftigkeit. Banken und Förderinstitute verlangen in der Regel zwischen 10 % und 30 % Eigenkapital, abhängig von Bonität, Geschäftsmodell und Sicherheiten.
Hinweis:
Bei Management-Buy-Ins oder -Buy-Outs (MBI/MBO) kann Eigenkapital auch durch Beteiligungsgesellschaften ergänzt werden, wenn das Management selbst nicht ausreichend Mittel mitbringt.
2. Fremdkapital: Klassische Bankfinanzierung
Hausbanken oder Nachfolge-spezialisierte Kreditinstitute finanzieren in der Regel einen Großteil des Kaufpreises. Dabei kommt es auf ein tragfähiges Finanzierungskonzept an – inklusive Businessplan, Liquiditätsplanung und Risikobetrachtung.
Mögliche Instrumente:
- KfW-Unternehmerkredit oder ERP-Gründerkredit – Universell
Für Übernahmen, Nachfolgelösungen und tätige Beteiligungen. - Bürgschaften über Bürgschaftsbanken der Länder
Wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. - Hausbankkredit mit Tilgungszuschuss oder Nachrangdarlehen
In Kombination mit Förderprogrammen oder Beteiligungskapital.
3. Fördermittel und öffentliche Programme
Die öffentliche Hand fördert Unternehmensnachfolgen gezielt – etwa zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Innovationskraft oder regionaler Strukturpolitik.
Wichtige Programme:
- KfW-Nachfolgefinanzierung: Zinsgünstige Kredite, zum Teil mit Haftungsfreistellung.
- Förderkredite der Landesbanken und Investitionsbanken: Unterschiedlich nach Bundesland.
- INVEST-Zuschuss (BMWK): Für Beteiligungen an innovativen KMU.
- Beratungsförderung (z. B. BAFA): Für vorbereitende Maßnahmen wie Gutachten oder Coaching.
Tipp:
Förderprogramme sind oft kombinierbar, unterliegen aber Antragsfristen und bestimmten Voraussetzungen. Frühzeitige Abstimmung mit einem Fördermittelberater ist sinnvoll.
4. Verkäuferdarlehen: Brücke für die Finanzierungslücke
In vielen Nachfolgelösungen gewähren die Altgesellschafter ein Verkäuferdarlehen – etwa über 10 % bis 30 % des Kaufpreises. Vorteile:
- Geringere Sofortbelastung für den Käufer
- Signal für Vertrauen und Begleitung
- Nachrangigkeit ermöglicht zusätzliche Fremdfinanzierung
Aber:
Verkäuferdarlehen müssen klar vertraglich geregelt und insolvenzfest ausgestaltet sein. Tilgungsmodalitäten, Sicherheiten und Verzinsung gehören auf den Tisch.
5. Beteiligungskapital: Wenn Banken an Grenzen stoßen
Gerade bei größeren Übernahmen, bei geringer Eigenkapitaldecke oder in komplexen Konstellationen kann Beteiligungskapital den Spielraum erweitern. Mögliche Akteure:
- Private Equity-Gesellschaften
- Family Offices mit Nachfolgefokus
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
- Impact-Investoren (z. B. in ESG-kontextualisierten Fällen)
Diese Kapitalgeber steigen meist für 5–10 Jahre ein, oft mit Minderheitsbeteiligungen und klaren Ausstiegsszenarien.
6. Earn-Outs und gestufte Kaufpreise
In Fällen mit hoher Ergebnisunsicherheit oder persönlicher Bindung des Verkäufers kann ein Teil des Kaufpreises erfolgsabhängig vereinbart werden (Earn-Out). Typisch in Kombination mit:
- Unternehmensverbleib des Verkäufers über 1–2 Jahre
- Meilenstein- oder EBITDA-Zielen
- Kaufpreisanpassungen bei Abweichung vom Businessplan
Fazit
Die Kaufpreisfinanzierung einer Unternehmensnachfolge ist ein mehrschichtiges Finanzierungskonzept – kein Standardprodukt. Käufer müssen verschiedene Bausteine kombinieren, Fördermittel prüfen und Verhandlungsspielräume nutzen. Wer früh mit der Planung beginnt, erhöht die Chancen auf tragfähige und bankenfähige Lösungen.

