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Krisenprävention

Gut gerüstet durch den Streik

Si vis pacem: Wenn Du Frieden willst, bereite dich auf Krieg vor, wussten die alten Römer. So weit ist es zum Glück nicht. Aber deutsche Unternehmen sollten alles für einen möglichen Arbeitskampf regeln, bevor ein Streik beginnt: Tipps für den Mittelstand von Julia Hammer, Managing Partner bei Enomyc, und Thomas Wahlig, Gründer und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei PWWL.

Illustration: Drei Personen, die mit Schildern und Megaphonen protestieren, als Symbol für einen Streik

12.02.2025

Vor Weihnachten hielt VW mit einer drohenden Tarifauseinandersetzung im Zuge der anstehenden Sanierung ganze Regionen Deutschlands in Atem. Nun scheint die Commerzbank ein Kandidat unter den Dax-Konzernen, dem es mit seinen Restrukturierungsplänen einschließlich Jobabbau ähnlich ergehen könnte. Das zeigt: Diese Art von Arbeitskampf dürfte uns noch länger begleiten. Denn die Krise der deutschen Wirtschaft ist nicht konjunktureller, sondern struktureller Natur. Daran wird auch eine neue Bundesregierung – schon allein aufgrund der sich abzeichnenden Mehrheitsverhältnisse – auf die Schnelle kaum etwas ändern können.

Deutschland zeigt sich in einigen Bereichen als nicht mehr wettbewerbsfähig, etwa bei zahlreichen Automobilzulieferern. Hier findet gerade ein massiver Abbau von Arbeitsplätzen statt. Diesen möchte die IG Metall mit aller Macht verhindern und eine Transformation unter Vermeidung von Arbeitsplatzverlusten erzwingen. Harte Tarifkonflikte sind damit vorprogrammiert.

Vorbereitet sein!

Das heißt: Auch Streiks drohen. Daran ist Deutschland deutlich weniger gewohnt als etwa unser Nachbar Frankreich – daher die oft mangelnde Vorbereitung der Unternehmen auf diese Situation, insbesondere im Mittelstand. Vorbereitung aber bedeutet keineswegs, Streiks zu verhindern, sondern zu verhindern, dass durch diese kritische Unternehmensteile lahmgelegt werden. Ist nämlich etwa in der Lebensmittelindustrie auch die Kühlung betroffen, drohen irreparable wirtschaftliche Schäden. Dies haben (zu) wenige Verantwortliche im Blick, die sich auf andere Risiken wie die Unterbrechung von Lieferketten (Stichworte: Suezkanal, Taiwan), Einführung von Zöllen (Trump) sowie selbstverständlich Brand- und Gesundheitsschutz meist gut eingestellt haben.

Doch gerade bei der Streikvorbereitung hakt es oft. Dabei können Gewerkschaften wie die IG Metall bei Restrukturierungsmaßnahmen ihre Macht nur nutzen, indem sie exorbitante Sozialplanforderungen stellen – und diese per Streik durchsetzen. Je anfälliger ein Unternehmen für dessen Auswirkungen ist, je stärker die Folgen es treffen, umso erpressbarer ist die Führung bezüglich ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Man muss dazu wissen: Das Streikrecht in Deutschland ist Richterrecht, wird also am Einzelfall entschieden. Und es reicht weit. Vom Warnstreik über den Erzwingungsstreik bis hin zum Solidaritätsstreik mit verbundenen Unternehmen kann alles erlaubt sein!

Alle Stakeholder im Blick!

Daher ist eine präventive Analyse unerlässlich. Wer im Ernstfall glaubwürdig und auf Augenhöhe verhandeln will, muss alle Stakeholder mit ihren spezifischen Bedingungen und Interessen im Blick haben. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Mitarbeitenden: Sie haben in den Vorjahren entscheidend zum Unternehmenserfolg beigetragen und dürfen in einer Krise nicht die sein, auf deren Rücken alles ausgetragen wird.
  • Die Gewerkschaften: Als legitime Vertreter der Arbeitnehmendeninteressen stehen sie unter ständiger Beobachtung ihrer Mitglieder; sind sie auch lösungsorientiert, so müssen sie zwecks Gesichtswahrung doch spezielle Spielregeln beachten.
  • Die Betriebsräte: Ihre Ziele sind wie auch die anderer Mitarbeitendenvertretungen oder alternativer Vertretungsorgane nicht immer synchron mit denen der Gewerkschaften, steht doch insbesondere der Erhalt von Standorten bei ihnen noch höher auf der Agenda.
  • Die Finanzierer: Ureigenstes Interesse von Warenkreditversicherern oder Kreditgebern ist in einer Sanierungssituation die Rückzahlung von Darlehen zu ermöglichen und zugleich eine tragfähige Zukunftsperspektive zu entwickeln.
  • Die Politik: Die Einbindung politischer Entscheidungsträger auf allen Ebenen (Kommune, Land, Bund, EU) kann entscheidend für den Erfolg einer Transformation sein, denn Deindustrialisierung zu verhindern und profitables Wirtschaften zu ermöglichen sollten diese als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachten. Übrigens: Erhebliche Investitionen, Kredite oder Fördermittel stehen zur Verfügung.

Was zu tun ist

Die To-do-Liste für eine Streikvorbereitung ist umfangreich und sollte daher zeitig in Angriff genommen werden. Einen ersten Eindruck vermitteln diese abzuarbeitenden Komplexe:

  • Betriebsbereiche identifizieren, die kritisch sind und bei Blockade irreparable Schäden hinterlassen können
  • Überblick gewinnen, mit welchen nicht-organisierten Mitarbeitenden oder gegebenenfalls externen Leihkräften dies gewährleistet werden kann
  • Prüfung, ob eine zumindest zeitweise Verlagerung von Produktion an andere Standorte oder ins Ausland möglich ist
  • Vorbereitung von Notdienstanordnungen, zum Beispiel bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur
  • Einbindung von Kunden und frühzeitige Kommunikation mit ihnen über einen drohenden Streik
  • Rechtliche Prüfung von Kundenverträgen im Hinblick darauf, ob mangelnde Lieferfähigkeit aufgrund eines Streiks zu Straf- oder Schadensersatzzahlungen führt oder ob diese als höhere Gewalt anerkannt ist
  • Und nicht zuletzt: Klärung eines möglichen Beitrags von Verwaltung und Führung in Krisenlagen – denn etwa Boni fürs Management sind ein No-Go, wenn zugleich ein Gehaltsverzicht der Mitarbeitenden ansteht

Mit umfassender Beratung zum Ziel

Oberstes Ziel aller Maßnahmen muss es sein, den operativen Betrieb so weit wie möglich zu sichern. Darüber hinaus sollten Argumente für die Zukunft des Unternehmens herausgearbeitet werden. So kann eine strukturierte Strategie entstehen, mit der diese in Verhandlungen eingebracht und dort erfolgreich durchgesetzt werden.

Schon allein aufgrund interner Hürden gelingt dieser dynamische Prozess am besten mithilfe externen Sachverstands. Eine Beratung im Vorfeld einer krisenhaften Zuspitzung ist dann am besten, wenn sie sowohl die juristischen wie auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte dieses komplexen Themas umfassend abzudecken vermag.

Julia Hammer

ist Managing Partner bei Enomyc, der führenden Unternehmensberatung für die erfolgreiche Re-Dynamisierung des Mittelstands. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches persönliches Gespräch mit Julia Hammer, um über proaktive Streikprävention und maßgeschneiderte Strategien zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens zu sprechen.

 

Thomas Wahlig

ist Gründer und Managing Partner bei der Rechtskanzlei Pusch Wahlig Workplace Law (PWWL). Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er Firmen und Konzerne im In- und Ausland in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei Restrukturierungen.