Eigentlich wurde schon für dieses Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die geltenden Erbschaftsteuerregelungen erwartet. Doch das Urteil wurde in das nächste Jahr vertagt, wie ein Sprecher des Gerichts der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mitteilte. Im Vorfeld der Entscheidung wird das geltende Recht vielfach diskutiert. Zuletzt sprachen sich auch einige Wirtschaftsweise (€) für eine Reform aus. Ziele sind höhere Steuereinnahmen für den Staat sowie mehr Steuer- und Vermögensverteilungsgerechtigkeit. Verschiedene Modelle wurden bereits vorgestellt.
Keine Einschränkung der Schonung von Betriebsvermögen
Vor allem wird die Begünstigung von Betriebsvermögen kritisiert. Doch etliche Selbstständige sehen das anders: 50 Prozent der Umfrageteilnehmenden wollen auf keinen Fall, dass diese eingeschränkt wird. Rund 41 Prozent von ihnen wollen die Erbschaftsteuerbeschränkungen für Betriebsvermögen jedoch „unbedingt“. Auf die Frage „Was halten Sie von dem Vorschlag eines einmaligen ‚Lebensfreibetrages‘ von einer Million Euro und eine überschaubare Steuerflatrate für die darüberhinausgehende Erbmasse?“ antworten knapp 40 Prozent mit „viel“, aber in etwa ebenso viele mit „nichts“. Rund 20 Prozent haben dazu keine Meinung.
Höhere Erbschaftsteuer, weniger Investitionen
Eindeutig fiel die Befragung in Sachen gerechtere Vermögensverteilung in Deutschland aus: Gut 67 Prozent der Befragten glauben nicht, dass diese durch eine höhere Erbschaftsteuer zu erreichen sei, etwa 28 Prozent hegen dagegen diese Erwartung. Auf die Frage „Befürchten Sie, dass Unternehmenserben weniger investieren, wenn sie durch eine höhere Erbschaftsteuer mehr belastet werden?“ antworteten knapp 68 Prozent mit „ja“. Fast ein Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilen jedoch diese Bedenken nicht.

