Gesundheit

Gesundheitsreform in Deutschland: Was Nina Warken jetzt verändern will

Alles neu macht der April. Zumindest wenn es nach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geht. Denn sie hat das Gesundheitswesen mit gleich zwei weitreichenden Veränderungen bedacht. Das Motto: Digitalisieren und Sparen.

Porträtbild von Nina Warken zum Thema Gesundheitsreform Deutschland

15.04.2026

Warum das Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt

Das Timing ist aussagekräftig. Nachdem Anfang April der Entwurf zum heiß erwarteten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (DigiG) – der legislativen Grundlage für die Zukunft von Digital Health in Deutschland – bekannt wurde, legte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) direkt nach. Mit einer umfassenden Reform will sie das finanzielle Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 15 Milliarden Euro schließen. Laut Kanzler Friedrich Merz (CDU) „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“ mit Langzeitwirkung. Bis 2030 sollen so insgesamt 40 Milliarden Euro eingespart werden.

Eine Expertenkommission hatte 66 Vorschläge ans Bundesministerium geliefert, von denen gut drei Viertel übernommen wurden und nun schon am 29. April im Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Danach folgen Bundesrat und Bundestag.

Welche Reformen Nina Warken jetzt vorantreibt

Und immerhin: Allen wird es (ein wenig) wehtun. Von höheren Medikamentenzuzahlungen für Versicherte über geringe Zahlungen an Ärzte und Ärztinnen für bestimmte Leistungen bis hin zu höheren Rabatten seitens der Pharmabranche. Auch Kliniken, Versicherungen, Apotheken und Arbeitgebende sollen ihren Teil zum großen Sparziel beitragen. Das klingt zwar unangenehm, aber eben irgendwie auch wichtig und ausgewogen. Warken rückt dem finanziellen Defizit damit zu Leibe – aber nicht dem strukturellen.

Es wurde darüber debattiert, ob die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfangenden durch Steuergelder des Staates und nicht durch Beiträge der GKV-Versicherten erfolgen soll. Dies wurde jedoch verworfen. Auch hier geht es, wie so oft, um Digitalisierung. Darum, die Chancen und Ressourcen effizient zu nutzen.

Denn die Reform schafft keine Basis für ein nachhaltig wirtschaftlich gesundes Gesundheitssystem. Denn da geht es eher um verschlankte Prozesse, effektive Schnittstellen sowie schnellen Zugang zur Praxis. Und genau diese Basis, oder der erste Stein dazu, ist das zuvor bekannt gewordene Digitalgesetz. Es soll vor allem die elektronische Patientenakte (ePA) erweitern und insbesondere die Nutzung von Daten dem European Health Data Space (EHDS) entsprechend anpassen sowie der gematik in der Umsetzung der Maßnahmen mehr Befugnisse geben.

Sollte also die Kritik aufkommen, dass die Reform zwar Symptome, aber keine Ursachen behandle, wird seitens des Ministeriums wohl schnell auf das im wahrsten Sinne vorgelagerte Digitalgesetz verwiesen werden. Denn: Gesetz und Reform können und dürfen nicht getrennt voneinander analysiert und diskutiert werden.