Haftung der Unternehmensführung

Warum Geschäftsrisiken neu bewertet werden sollten

Schlittert ein Unternehmen Richtung Krise, droht Verantwortlichen unter Umständen persönliche Haftung – wer das vermeiden will, kann jetzt anhand eines neuen Standards verlässliche Leitlinien zur Risikoeinschätzung entwickeln, sagt Jonas Keppler, Partner bei der Unternehmensberatung Enomyc, im Interview. Damit wären auch Verbesserungen bei der Finanzierung denkbar.

Illustration: Ein Mann mit einer überdimensional großen Lupe, als Symbol für das Thema Geschäftsrisiken neu bewerten

20.05.2026

DUP UNTERNEHMER-Magazin: Das Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) gilt bereits seit fünf Jahren – warum sollten sich Verantwortliche im Mittelstand jetzt im Kontext der Krisenfrüherkennung noch einmal intensiv mit dem Thema befassen?

Jonas Keppler: Das StaRUG hat zahlreiche Regelungskomplexe und besteht aus über 100 Paragrafen. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung wird jedoch in Paragraf 1 des StaRUG vom Gesetzgeber in nur drei Absätzen geregelt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit dem IDW S 16 einen neuen „Standard“ vorgelegt, und darin unter anderem konkretisiert, wie aus dem Paragrafen Prozesse werden – und das auf 16 Seiten, sehr konkret und praxisnah. Das Stochern im Nebel ist vorbei, das StaRUG ist jetzt gut operationalisierbar. Und das geht alle Geschäftsführungen an.

Wie groß ist der Informationsbedarf im Mittelstand?

Keppler: Größer, als die meisten denken! Unsere Beratungspraxis zeigt: Vor allem im Mittelstand setzen viele Unternehmen die Vorgaben noch nicht um. So hat zum Beispiel nur ein Bruchteil von ihnen ein sogenanntes Risikoinventar, das mögliche Unternehmensrisiken dokumentiert und quantifiziert. Insbesondere eine Planung für mindestens 12, besser 14 bis 18 Monate als Kernbestandteil der Krisenfrüherkennung nach IDW S 16 ist in vielen Unternehmen nicht in der erforderlichen Qualität vorhanden – hierzu hat das IDW klare Vorstellungen. So weit gehen viele Firmen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht: fehlende Kenntnis, fehlende Ressourcen oder auch ein fehlendes Krisenbewusstsein.

Trägt die Geschäftsführung allein die Verantwortung?

Keppler: Die Geschäftsführung trägt nach dem StaRUG die Verantwortung im Sinne der Haftung. Für die Umsetzung des Krisenfrüherkennung im Unternehmen deutet der IDW S 16 aber zumindest an, dass viele Aufgaben im Finanzbereich liegen. Da sind sie auch gut aufgehoben, weil Risiken üblicherweise dort analysiert und bewertet sowie Unternehmensplanungen erstellt werden. Das Management von Risiken geschieht in den Unternehmen bereits an vielen Stellen: Der Vertriebler will nicht nur an einem Abnehmer hängen, der Einkäufer nicht nur an einem Zulieferer. Das Neue für die Geschäftsführung ist unter anderem, dass nicht mehr nur augenscheinliche Risiken behandelt werden müssen – sondern wirklich alle wesentlichen Risiken. Die intellektuelle Prüfung dabei ist es, genau festzulegen, welche Risiken auf das Unternehmen zutreffen und wie stark. Und das alles rollierend aktualisiert. Wie kann ich Risiken beseitigen, mindern, versichern? Und mit welchen Risken entscheide ich mich zu leben? Genau darüber muss die Geschäftsführung nachdenken – und zwar fortlaufend. Die Risikoanalyseprozesse werden meist schon durchgeführt, aber selten gesammelt und kaum dokumentiert. Daher ist der Aufwand oft gar nicht so groß, einen entsprechenden Prozess aufzusetzen.

Können Unternehmen die Neuerungen also selbst stemmen?

Keppler: Das ist eine Frage von internen Ressourcen und Know-how. Im günstigsten Fall ist die Antwort: ja, weil die Grundlagen meist schon bestehen. Aber Aktivitäten und Aufgaben im Risikomanagement müssen sinnvoll delegiert und überwacht, die Qualitätsniveaus der Planung kontrolliert werden. Dazu braucht es zunächst eine Erstanalyse. Dabei kann externer Sachverstand helfen, indem Defizite aufgedeckt und Handlungsbedarfe ermittelt werden: Beratung stellt sicher, dass der Soll-Zustand nach IDW S 16 erreicht wird. Zentral sind das Aufsetzen und Plausibilisieren von Prozessen mit temporärer Unterstützung von außen. Das ist ein bisschen wie bei IT-Systemen – sind sie exzellent aufgesetzt, kann ich das Update am Computer auch selbst vornehmen.

Welche Auswirkungen ergeben sich mit IDW S 16 für Unternehmen im Bereich (Re-)Finanzierung?

Keppler: Denkbar ist etwa, dass Banken künftig im Rahmen der Kreditvergabe konkret überprüfen, ob und in welcher Qualität Standards wie der IDW S 16 umgesetzt werden und die Kreditentscheidung, aber auch die Kondition – wie den Zinssatz – hiervon abhängig machen. Solche Tendenzen gab und gibt es bereits beim Thema ESG, also bei Standards für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. Die Banken nehmen bereits eine Risikoeinschätzung vor und prüfen etwa die Nachfolgeregelungen ihrer Unternehmenskunden. Diese werden eine solche Einwertung nun verstärkt parallel selbst vornehmen müssen.

Porträtbild von Jonas Keppler

Jonas Keppler

ist Partner und Head of Finance der Unternehmensberatung Enomyc. Er unterstützt Unternehmen im Finanzbereich mithilfe von Digitalisierung, Automatisierung und neuen Services – bei Strategien für die Zukunft, aber auch bei Sanierungen. Mehr Informationen von Keppler zum Thema IDW S 16 finden Sie hier.