Kolumne

Krankentagegeld

Krank und selbstständig: Was, wenn der Umsatz weg ist, aber die Rechnungen bleiben?

Wenn Selbstständige krank werden, fallen schnell alle Einnahmen weg. Die Ausgaben aber bleiben. Warum eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist – auch für gesetzlich Versicherte – und worauf man dabei achten sollte.

Frau auf dem Sofa in einem Büro mit Handy in der Hand als Symbolbild für Krankentagegeld

07.05.2026

Krank und selbstständig: Was, wenn der Umsatz weg ist, aber die Rechnungen bleiben?

Selbstständig sein heißt: Solange man arbeitet, läuft es. Und wenn nicht? Dann laufen die Kosten weiter – nur die Einnahmen nicht. Was Angestellte als selbstverständlich kennen, müssen Selbstständige selbst organisieren: die Absicherung ihres Einkommens, wenn sie ausfallen.

Betriebskosten, Miete, Krankenversicherungsbeitrag: alles läuft weiter. Der Umsatz nicht. Und genau hier entsteht eine Lücke, die viele erst entdecken, wenn sie bereits drin stecken.

Keine automatische Absicherung – egal ob GKV oder PKV

Wer selbstständig ist, hat in der Regel keinen ausreichenden Anspruch auf Krankengeld. Privat krankenversicherte Selbstständige haben ohne separaten Krankentagegeld-Baustein überhaupt keinen Anspruch – die Versorgungslücke beträgt hier 100 Prozent. Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten nur dann Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag, wenn sie den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen und damit einen Anspruch auf Krankengeld eingeschlossen haben. Wer den ermäßigten Satz von 14 Prozent gewählt hat, hat gar keinen Anspruch. Zusätzlich gibt es den GKV-Wahltarif – eine separate Option, bei der Selbstständige Krankengeld bereits früher absichern können, je nach Kasse zum Beispiel ab dem 22. Krankheitstag - verbunden mit einer Bindungsfrist von in der Regel drei Jahren. Und selbst mit dieser Option gilt: Bis zur ersten Auszahlung sind viele Wochen vergangen, in denen Rechnungen nicht warten.

Die sauberste Lösung ist die private Krankentagegeldversicherung – allerdings nicht für jeden gleich verfügbar. Wer privat versichert ist, kann den Schutz direkt über einen KTG-Baustein bei seiner PKV ergänzen. Wer als Selbstständiger gesetzlich versichert ist, hat in der Praxis nur eingeschränkte Möglichkeiten, zusätzlich ein privates Krankentagegeld abzuschließen – und wenn, dann meist nur zur ergänzenden Absicherung, nicht als vollständiger Ersatz.

Wichtig: Eine Gesundheitsprüfung ist beim privaten Krankentagegeld grundsätzlich immer erforderlich – das gilt für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen.

Eine Absicherung ist je nach Versicherer ab dem 8., 15., 22. oder einem anderen Karenztag möglich – auch Kombinationen sind denkbar, zum Beispiel ab dem 8. und ein weiterer ab dem 15. Tag. Entscheidend ist, wie lange realistisch auf Einnahmen verzichtet werden kann.

Die zwei Stellschrauben, die wirklich entscheiden

Die Höhe sollte am tatsächlichen Nettobedarf hängen: Fixkosten, Betriebsausgaben, Krankenversicherungsbeitrag, Altersvorsorge, Lebenshaltung. Aus unserer Beratungspraxis bei Versicherungen mit Kopf wissen wir: Wer hier zu niedrig ansetzt, merkt das im Schadensfall – dann aber zu spät. Damit der Schutz mit dem Einkommen mithält, bieten viele Versicherer Nachversicherungsoptionen: In der Regel alle drei Jahre – oder anlassbezogen bei einem deutlichen Einkommensanstieg - kann die versicherte Tageleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Die Karenzzeit beeinflusst direkt den Beitrag – aber wer keinen echten Liquiditätspuffer hat, sollte sie auch nicht aus Sparsamkeit künstlich verlängern.

Die typischen Fehler beim Krankentagegeld – und die bessere Variante

  • Gar kein Krankentagegeld – weil es nie Thema war.
  • Zu niedrig abgesichert – PKV-Beitrag und Betriebskosten nicht einkalkuliert.
  • Keine Anpassung bei steigendem Einkommen – Nachversicherungsoptionen sind hier Pflicht, kein nettes Extra.
  • Zu lange gewartet – Die Gesundheitsprüfung ist beim privaten Krankentagegeld grundsätzlich immer Pflicht. Wer früh abschließt, bekommt saubere Konditionen. Wer wartet, riskiert Zuschläge oder Ablehnung.

Fazit zum Krankentagegeld

Krankentagegeld ist nicht glamourös. Es gewinnt keinen Schönheitspreis. Aber es greift genau dann, wenn Selbstständige am verwundbarsten sind: krank, ausgefallen, ohne Einnahmen. Wer sauber plant und den Vertrag regelmäßig anpasst, schützt nicht nur sein Einkommen – sondern seinen Handlungsspielraum. Und den brauchen Selbstständige für das, was wirklich zählt: ihr Business.

Porträt von Bastian Kunkel, Gründer von Versicherungen mit Kopf

Bastian Kunkel

Der Autor von „Total verunsichert“ ist Gründer und Geschäftsführer der VKM Versicherungsmakler GmbH. Deren Markenplattform „Versicherungen mit Kopf“ ist einer der bei Google in Deutschland am besten bewerteten Versicherungsmakler. VKM Versicherungsmakler berät Privatkunden digital und unabhängig von einzelnen Versicherungsunternehmen – verständlich, transparent und praxisnah.