Rentenpaket II? Aktienrente? Altersarmut? Gerade jüngere Menschen fühlen sich von den Neuerungen und verbissenen Diskussionen der Parteien rund um das spätere Einkommen der Bundesbürgerinnen und -bürger im Ruhestand zunehmend verunsichert. Kein Wunder, dass sich laut der Trendstudie „Jugend in Deutschland 2024“ unter Leitung des Jugendforschers Simon Schnetzer nach Inflation und teurem Wohnraum 48 Prozent der zwischen 14- bis 29-Jährigen hierzulande vor Altersarmut fürchten.
Rentensystem leidet unter der Demografie
Da das deutsche Rentensystem mit seinem Umlageverfahren auf Dauer vor allem unter der demografischen Entwicklung mit immer mehr in den Ruhestand gehenden Älteren und immer weniger Beitragszahlern leidet, sind Zuschüsse aus Steuergeldern nötig. „2022 waren dies insgesamt rund 109 Milliarden Euro“, teilte die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr mit. Wie lange sich der Staat solche immensen Zuzahlungen leisten kann? Ungewiss.
Ein Grund mehr gerade für jüngere Mitarbeitende, neben den Säulen gesetzliche Rente und private Vorsorge auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu nutzen. Bei der Entgeltumwandlung – von Gehalt in Vorsorgebeiträge – nutzen sie Erleichterungen bei der Steuer- und Abgabenbelastung sowie Zuschüsse der Arbeitgebenden.
Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich mehr denn je
Dies kann sich 2024 mehr als je zuvor lohnen. Denn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in ihren bAV-Vertrag einzahlen. Diese Grenze lag im vergangenen Jahr bei 7.300 Euro (West) respektive 7.100 Euro (Ost). 2024 sind die Beträge auf 7.550 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost) pro Monat gestiegen.
So können pro Monat 302 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV investiert werden, respektive sogar monatlich 604 Euro (acht Prozent), wobei bei Beträgen, die vier Prozent der BBG übersteigen, lediglich die Steuer-, nicht aber die Sozialversicherungspflicht entfällt. Dazu gibt es obendrein den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf maximal vier Prozent der BBG.

Die Gründe, warum Mitarbeitende keine bAV abschließen, sind vielfältig, wie eine aktuelle Studie von Deloitte zeigt. An oberster Stelle steht demnach die Nennung „Arbeitgeber bietet das nicht an“. Dabei können Unternehmerinnen und Unternehmer in Zeiten des Fachkräftemangels das Vorsorgeangebot als Argument im harten Wettstreit um vielversprechende Talente nutzen.