Zahlreiche Bundesbürgerinnen und Bundesbürger führen ein Singledasein. 20,5 Prozent von ihnen lebten im vergangenen Jahr allein – im EU-Durchschnitt waren es lediglich 16,2 Prozent, so Zahlen des Statistischen Bundesamts. Die einen legen viel Wert auf ihre Unabhängigkeit, wollen sich ihre Lebensführung weder von einer Partnerin, einem Partner noch durch Mitbewohnende beeinträchtigen lassen. Andere finden keine Lebensgefährtin, keinen Lebensgefährten, oder scheuen vor der Wohnform Wohngemeinschaft zurück. Allerdings hat der Einpersonenhaushalt seinen Preis, denn wer in eine gemeinsame Wohnung einzieht, kann eine Reihe von Einsparmöglichkeiten nutzen.
Paare und Geld: rundum günstiger
Etwa bei der Miete. Musterrechnung für Frankfurt am Main: Nach dem Mietspiegel kostet ein Quadratmeter Wohnfläche einer Einzimmerwohnung aktuell im Durchschnitt 19,27 Euro Kaltmiete, einer Zweizimmerwohnung 16,99 Euro und einer Dreizimmerwohnung 16,50 Euro. Das bedeutet: Wer in einer Einzimmerwohnung lebt, zahlt bei 40 Quadratmetern Wohnfläche rund 770 Euro Miete pro Monat, ein Paar in einer 80 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung etwa 1.320 Euro – pro Kopf also 660. Über das Jahr gerechnet entspricht dies für die Bewohnenden jeweils einer Ersparnis von 1.320 Euro. Zudem fallen auch die Nebenkosten nur einmal an, und es reicht ein DSL-Anschluss fürs Surfen beider Bewohnenden. Ebenfalls halbieren sich die Kosten etwa für die Rundfunkgebühren und das Netflix-Abonnement. Selbst das Mobiltelefon kommt mit einer Partnerkarte günstiger daher.
Auch bei Versicherungen ist zu sparen
Auch bei Versicherungen besteht Sparpotenzial: „Neben der geteilten Miete ist nur noch eine private Haftpflichtversicherung notwendig. Der jüngere Vertrag kann gekündigt und der ältere auf einen gemeinsamen umgestellt werden. Auch ist nur noch eine Hausratversicherung sinnvoll, hier kann ebenfalls der jüngere Vertrag gekündigt werden“, sagt Sandra Klug, Leiterin der Abteilung Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen der Verbraucherzentrale Hamburg (siehe Interview unten). Wer heiratet, kann zudem steuerliche Vorteile nutzen, etwa das Ehegattensplitting.
Mögliche Trennung berücksichtigen
Allerdings gehen Paare mit dem Zusammenzug auch Risiken ein. Immerhin entfiel bespielsweise im vergangenen Jahr auf knapp drei Hochzeiten in Deutschland rund eine Scheidung, ermittelte das Statistische Bundesamt. Etwa ein Viertel der Scheidungen fand 2024 nach einer Ehedauer von sechs bis zehn Jahren statt, knapp 17 Prozent nach bis zu fünf Ehejahren. Statistiken zu Trennungen unverheirateter Paare gibt es kaum. Vor geraumer Zeit erforschten Wissenschaftler der kalifornischen Stanford University die Zahlen für 3.000 amerikanische Pärchen. Nach der Studie aus dem Jahr 2017, über welche die „Berliner Morgenpost“ berichtete, war bereits das erste Beziehungsjahr das wahrscheinlichste für eine Trennung. 60 Prozent der beobachteten Paare trennten sich schon nach weniger als zwölf Monaten.
Paare und Geld: Knackpunkt Mietvertrag
Bei der Anmietung einer gemeinsamen Wohnung ist vor allem der Vertrag zu beachten. Jutta Hartmann, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Mieterbunds: „Haben mehrere Personen einen Mietvertrag unterschrieben, sind diese Personen auch gemeinsam Mieter und jeder Mieter haftet für die Forderung des Vermieters. Sprich, sind mehrere Personen gemeinsam Mieter einer Wohnung – etwa eine WG, ein Paar –, dann haftet jeder Mieter für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter kann sich einen der Mieter aussuchen, von dem er die Begleichung seiner Forderungen verlangen kann. Dieser Mieter hat dann gegenüber den anderen Mietern gegebenenfalls Anspruch auf – teilweisen – Ausgleich einer geleisteten Zahlung.“ Zudem könnten Mieter, die gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, auch nur gemeinsam kündigen. Ein Auszug eines Mieters ändere an der Haftung gegenüber dem Vermieter grundsätzlich nichts, so die Expertin weiter. Fazit: Trotz aller Sparpotenziale sollte das Projekt „gemeinsame Wohnung“ gründlich geprüft sein.
Ehe kann Steuern sparen
Wenn es um Paare und Geld geht, spielt die gemeinsame Wohnung eine zentrale Rolle. Verbraucherberaterin Sandra Klug über die finanziellen Vorteile.
DUP UNTERNEHMER-Magazin: Welche Sparpotenziale eröffnen sich Paaren, die eine gemeinsame Wohnung beziehen?
Sandra Klug: Neben der geteilten Miete ist nur noch eine private Haftpflichtversicherung notwendig. Der jüngere Vertrag kann gekündigt und der ältere auf einen gemeinsamen umgestellt werden. Auch ist nur noch eine Hausratversicherung sinnvoll, hier kann auch der jüngere Vertrag gekündigt werden. Überprüfen Sie dabei die Bedingungen.
Was ist bei anderen Versicherungen zu berücksichtigen?
Klug: Bei dieser Gelegenheit sollten auch alle anderen Versicherungen einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Hat sich der Bedarf verändert? Sind existenziell bedrohliche Risiken abgesichert? Welches Risiko kann getragen werden, welches nicht? Sind im Todesfall die Hinterbliebenen abgesichert?
Macht es Sinn, ein gemeinsames Konto zu führen?
Klug: Die Kosten sind kein Grund, um nur noch ein Konto zu führen. Es gibt kostenlose Gehaltskonten. Vielmehr ist es eine Entscheidung, wie sehr man seine Leben verknüpfen möchte. Das entscheidet jedes Paar individuell.
Was ändert sich bei Heirat?
Klug: Hinsichtlich der privaten Risikoversicherungen eigentlich nichts. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Partnerin oder ein Partner nun mitversichert werden. Gegebenenfalls müssen Bezugsberechtigungen im Todesfall neu festgelegt werden. Hinsichtlich der Geldanlage ändert sich einiges. Existiert keine andere Regelung, so wird von einer Zugewinngemeinschaft ausgegangen, der Zugewinn wird bei Trennung geteilt.
Sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?
Klug: Sofern das Paar keine Zugewinngemeinschaft wünscht, sollte dies vertraglich geregelt werden. Gegenstand können etwa Ausgleichszahlungen für Kindererziehungszeiten sein.
Worauf ist dann in steuerlicher Hinsicht zu achten?
Klug: Durch eine Ehe können erheblich Steuern gespart werden. Einzelveranlagungen sind nur selten günstiger.
Ist Ehegatten-Splitting zu empfehlen?
Kluge: In den meisten Fällen ist eine gemeinsame Steuererklärung sinnvoll. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der finanzielle Vorteil. Mit einem Steuerprogramm kann recht einfach ausgerechnet werden, welcher Weg sinnvoll ist.
Ist es ratsam, eine gemeinsame Altersvorsorge zu betreiben?
Kluge: Sofern eine Zugewinngemeinschaft vorliegt, werden private Anlagen im Falle einer Trennung geteilt, Rentenansprüche im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Auch hierfür können vertragliche Regelungen getroffen werden. Wichtig ist aber, dass die richtigen Anlagen gewählt werden. Hier empfiehlt sich eine neutrale und unabhängige Beratung.

