Kredit-, Debit-, Girokarten

Bankkarten: Welche brauche ich wirklich?

Kredit-, Debit-, Girokarte – wer mit dem Plastikgeld bezahlen möchte, hat einige Auswahl. Doch welche Karte kann was? Und braucht man die wirklich alle? Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen über Vor- und Nachteile der verschiedenen Kartentypen.

Eine Hand zieht eine Kreditkarte aus einem Portemonnaie, in dem weitere Bankkarten stecken

09.05.2025

Nicht selten ist das Portemonnaie schon allein mit Plastikgeld gut gefüllt. Und oft verlangen die ausgebende Bank oder das Kreditkartenunternehmen eine regelmäßige Gebühr für die Bankkarten. Da stellt sich die Frage, ob nicht eigentlich eine Karte für alles genügen würde? Doch so einfach ist die Sache leider nicht. Denn Kredit-, Giro- und Debitkarten verfügen bei unterschiedlichen Einsatzzwecken über verschiedene Stärken und Schwächen. So gibt es beispielsweise neben Girokarten, den nationalen Debitkarten, bei denen das Konto zeitnah nach der Zahlung belastet wird, auch internationale Debitkarten. Ihr Vorteil: Sie werden fast weltweit akzeptiert. Nachteil: Nicht bei allen deutschen Händlern lässt sich damit bezahlen, manche bevorzugen die Girokarte.

Nicht alle Händler akzeptieren alle Bankkarten

Und dann sind da noch die Kreditkarten. Hier lassen sich drei Typen unterscheiden: Die Charge-Karte mit monatlicher Abbuchung, die Revolving-Kreditkarten, die Nutzenden einen kleinen Privatkredit mit Teilzahlungsmöglichkeit aber oft hohen Zinsen einräumen, und die Prepaid-Kreditkarten, die vor der Nutzung aufgeladen werden. Problem: Nicht alle deutschen Händler akzeptieren Kreditkarten. Andererseits sind sie für bestimmte Transaktionen unerlässlich.

Philipp Rehberg, Referent Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt Vor- und Nachteile der verschiedenen Bankkarten, wann ohne eine Kreditkarte nichts läuft und warum bei Kreditkarten ohne Jahresgebühr Vorsicht geboten ist.

DUP UNTERNEHMER-Magazin: Manche Banken bieten zu ihrem Girokonto keine Kreditkarte an. Es gibt lediglich eine Debitkarte. Warum ist das so?

Philipp Rehberg: Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich nur spekulieren: Die Ausgabe von Kreditkarten beruht – auch – auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bank und dem jeweiligen Kreditkartenanbieter. Kreditkartenunternehmen stellen der Bank eigene Bedingungen, die der Bank zusätzlichen, unter Umständen unerwünschten Aufwand verursachen können. Ein Beispiel ist das Chargeback-Verfahren: Erbringt der Zahlungsempfänger die ihm obliegende Leistung nicht oder wird die Karte durch Dritte missbraucht, verlangen Kreditkartenunternehmen von den kooperierenden Banken, aufgrund einer entsprechenden Kundenbeschwerde den Vorgang zu prüfen und gegebenenfalls die Rückbuchung der Zahlung zu veranlassen. Dazu sind vermutlich nicht alle Institute bereit. 

A propos Haftung: Unterscheiden sich die Regelungen bei Verlust oder Missbrauch zwischen Kredit-, Giro- und Debitkarten?

Rehberg: Die Haftungsfolgen für den Verlust und den Missbrauch von Zahlungsinstrumenten sind gesetzlich im BGB geregelt und unterscheiden sich nicht bei Kredit-, Giro- oder sonstigen Debitkarten. Für Verfügungen nach einer Sperrmitteilung haftet immer die Bank beziehungsweise das Kreditkartenunternehmen. Die Haftung bei Missbrauch – vor der Sperrmitteilung – hängt davon ab, inwieweit dieser durch Karteninhaber selbst verursacht oder mitverursacht wurde.

Girokarten werden von manchen Banken nur gegen eine Gebühr ausgegeben. Als – oft kostenlose – Alternative gibt es Debitkarten. Sind sie ein vollwertiger Ersatz für die Girokarte?

Rehberg: Auch Girokarten sind Debitkarten. Debitkarten sind unmittelbar mit einem Zahlungskonto verknüpft. Bei der Zahlung mit einer Debitkarte wird der Zahlungsbetrag in aller Regel direkt vom Zahlungskonto abgebucht. Im Unterschied dazu wird für eine Charge-Kreditkarte ein eigener Verfügungsrahmen eingeräumt. Die Verfügungen des Vormonats werden dann einmal im Monat vom Referenzkonto abgebucht. Außerdem gibt es die von Kreditkartenunternehmen – Visa und Mastercard – gelabelten Debitkarten. Deren Vorteil ist, dass sie – anders als Girokarten – zur Bezahlung im Internet eingesetzt werden können. Auch für den Auslandseinsatz eignen sie sich besser. Zwar sind auch Girokarten mit Maestro- oder V-Pay-Label im Ausland einsetzbar. Das Maestro-System von Mastercard wird aber abgeschafft. Seit Juli 2023 werden keine neuen Karten mit Maestro-Label mehr ausgegeben. Wie lange es noch V-Pay gibt und ob es ebenfalls abgeschafft wird, ist derzeit noch unklar. Das Einsatzgebiet von V-Pay ist aber ohnehin im Wesentlichen auf Europa begrenzt. Nachteilig ist, dass im stationären Handel gelegentlich nur Girokarten angenommen werden. Das liegt daran, dass die Bezahlung mit Girokarte für Händler offenbar geringere Kosten verursacht. Da Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Entgelte für den Einsatz bestimmter Zahlungsmittel verlangen dürfen, werden Visa- oder Mastercard-gelabelte Debitkarten nicht überall angenommen. Den Umstand, dass Banken für Girokarten Entgelte verlangen – oder diese überhaupt nicht mehr anbieten – sehen wir daher durchaus kritisch.

Gibt es Szenarien, bei denen es ohne eine Kreditkarte nicht geht?

Rehberg: Manche Dienstleister und Anbieter, auch und vor allem im Ausland, verlangen Kreditkartenzahlung, zum Beispiel Fluggesellschaften, Autovermietungen und Hotels. Für die genannten Dienstleister besteht nur bei Kreditkartenzahlung die Möglichkeit, vorausgezahlte Entgelte und Kautionen problemlos zu reservieren und diese dann im Bedarfsfall ohne großen Aufwand einzuziehen oder eben freizugeben.

Kommen (Geschäfts)Reisende im außereuropäischen Ausland ohne Kreditkarte klar?

Rehberg: Das kommt darauf an. Es gibt einige Länder, in denen man eine Kreditkarte benötigt, zum Beispiel in den Vereinigten Staaten. Wir raten dazu, sich rechtzeitig vor der Reise darüber zu informieren, welche Zahlungsmittel Reisende dabei haben sollten. Hinweise dazu erhalten Sie für alle Länder auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

In welchen Fällen ist der Einsatz einer Kreditkarte mit Verfügungsrahmen und monatlicher Abrechnung besonders sinnvoll?

Rehberg: Da Zinsen in der Regel nicht anfallen, könnte man die nicht unmittelbar eingesetzten Beträge noch bis zur Abrechnung auf einem verzinsten Tagesgeldkonto parken und hätte dadurch einen positiven Zinseffekt. Teils mag es auch so sein, dass das eigene Girokonto zum Zahlungszeitpunkt noch nicht die erforderliche Deckung aufweist, dies aber zum Abbuchungszeitpunkt der Fall sein wird. Dazu haben Kreditkarten den grundsätzlichen Vorteil, dass unter bestimmten Umständen ein Chargeback-Verfahren eingeleitet werden kann, um zu Unrecht vereinnahmte Beträge zurückzuholen. Allerdings ist die Bank dazu weder gesetzlich noch vertraglich gegenüber ihrer Kundschaft verpflichtet. Im Übrigen sollte man konkret anhand der jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse prüfen, welche Leistungen, wie Abhebungen an Automaten oder Auslandseinsatz der Karte, womöglich günstiger sind als mit einer Debitkarte. 

Manche Anbieter haben kostenlose Kreditkarten im Programm. Worauf sollte man bei diesen Angeboten achten? 

Rehberg: Kostenlos ist nur die Karte selbst, weil kein Jahresentgelt anfällt. Wie hoch übrige Kosten für andere Leistungen wie Abhebungen an Automaten, Auslandseinsatz und Fremdwährungsentgelte bei Abhebungen sind, ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Man sollte also vergleichen. Allerdings trifft dies nicht nur auf kostenlose Kreditkarten zu. Und: Ob die Karte mit der niedrigsten Grundgebühr auch die für einen selbst günstigste Karte ist, hängt unter anderem vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Besondere Vorsicht ist bei revolvierenden Kreditkarten – die auch häufig ohne Jahresgebühr ausgegeben werden – geboten. Hier haben Nutzer die Möglichkeit, monatlich nur einen Teil des Kreditkartensaldos zurückzuzahlen. Machen sie davon Gebrauch, ist der jeweils nicht zurückgezahlte Saldo zu verzinsen, nicht selten zu einem Zinssatz von 20 Prozent oder mehr. Wir raten daher dazu, die Teilzahlungsfunktion nicht zu nutzen, sondern stets abzuschalten. 

Kostenpflichtige Premium-Kreditkarten schließen oft auch verschiedene Versicherungen ein, beispielsweise eine Reisekranken- oder Reisegepäckversicherung. Wie gut sind solche mit Bankkarten gekoppelten Versicherungen?

Rehberg: Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten vor allem gesetzlich Versicherte, die gelegentlich ins Ausland reisen, immer abschließen. Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung kann für teure Reisen sinnvoll sein. Reisegepäckversicherungen halten wir dagegen für überflüssig. Eine pauschale Beurteilung der Qualität der Versicherungen, die bei einem Kreditkartenvertrag gegebenenfalls eingeschlossen sind, ist nicht möglich. Skepsis ist aber angebracht, denn teils sind die Bedingungen nicht so gut wie bei individuell abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Ob eine Versicherung geeignet ist, zum Beispiel im Hinblick auf die Deckungssumme – also die Höchstgrenze der Ersatzleistung –, den in den Versicherungsschutz eventuell einbezogenen Personenkreis und, bezogen auf die Reisekrankenversicherung, die versicherte Reisedauer, ist den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.